Die Kurve
04.04.2013 - 17:27 Uhr
GELDSTRAFE UND ZWEI HEIMSPIELE UNTER ZUSCHAUERTEILAUSSCHLUSS AUF BEWÄHRUNG FÜR HANSA ROSTOCK
https://www.dfb.de/news/geldstrafe-und-zwei-heimspiele-unter-zuschauerteilausschluss-auf-bewaehrung-fuer-hansa-rostock
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Zitat von Larshansa1965
GELDSTRAFE UND ZWEI HEIMSPIELE UNTER ZUSCHAUERTEILAUSSCHLUSS AUF BEWÄHRUNG FÜR HANSA ROSTOCK
https://www.dfb.de/news/geldstrafe-und-zwei-heimspiele-unter-zuschauerteilausschluss-auf-bewaehrung-fuer-hansa-rostock
GELDSTRAFE UND ZWEI HEIMSPIELE UNTER ZUSCHAUERTEILAUSSCHLUSS AUF BEWÄHRUNG FÜR HANSA ROSTOCK
https://www.dfb.de/news/geldstrafe-und-zwei-heimspiele-unter-zuschauerteilausschluss-auf-bewaehrung-fuer-hansa-rostock
Hab mit mehr gerechnet muss ich sagen
Dann holen sich die 9A Leute oder Süd Leute halt Karten für Block 1… und dann? Das geht doch 100 Prozent schief
Richtig. Weil diese Edelfans es so wollen. Man sollte mit Punktabzügen drohen, bis die Vereinsführung mal anfängt zu überlegen. Aber wartet mal!! Das wird nicht passieren, da wir einen Vermittler im AR haben........
Oder die "Punktabzüge" sind gar nicht so ein geiles Druckmittel weil der DFB damit schon mal gescheitert ist (Relegation Mannheim-Uerdingen 2018), "Az. 2-06 O 420/18" googeln.
Zitat von Bauernluemmel
Oder die "Punktabzüge" sind gar nicht so ein geiles Druckmittel weil der DFB damit schon mal gescheitert ist (Relegation Mannheim-Uerdingen 2018), "Az. 2-06 O 420/18" googeln.
Oder die "Punktabzüge" sind gar nicht so ein geiles Druckmittel weil der DFB damit schon mal gescheitert ist (Relegation Mannheim-Uerdingen 2018), "Az. 2-06 O 420/18" googeln.
Wenn Du dieses Gerichtsurteil als Quelle angibst, dann bitte auch die Begründung des Gerichts zu seiner Entscheidung:
"Das Landgericht Frankfurt entschied, dass die Verbandsstrafe in Form eines Punkteabzuges in einer Meisterschaftsrunde regelmäßig nur dann gerechtfertigt ist, wenn durch den Abzug ein unberechtigt oder sonst unfair erlangter Vorteil wieder rückgängig gemacht wird. Dies beruhe maßgeblich auf dem Fair-Play-Gedanken, zu dessen Förderung sich der DFB und seine Untergliederungen und Mitglieder kraft Satzung verpflichtet haben. Dieser Fair-Play-Gedanke besage, dass der nachträgliche Punktabzug nur zum Ausgleich für einen unfair erlangten Vorteil herangezogen werden dürfe, der im betroffenen Spiel erlangt wurde, wenn gerade in diesem Spiel z.B. durch das Fehlverhalten der Fans eine Einflussnahme auf den Gegner erfolgt wäre und dieser durch das unsportliche Verhalten benachteiligt wurde. Da Uerdingen aber beide Spiele gewonnen habe und daher aufgestiegen sei, habe Mannheim keinen Vorteil in Form eines Sieges erlangt, der dann durch den nachträglichen Punktabzug wieder ausgeglichen werden müsste. Der verhängte Punkteabzug wirke dadurch nicht korrigierend, sondern entfalte erst auf die nächste Saison seine Wirkung. Zudem würden damit auch die Spieler des SV Waldhof für ein nicht zu verantwortendes Fehlverhalten bestraft und in dem sportlichen Wettkampf um den Aufstieg in der neuen Spielzeit benachteiligt, was im Übrigen den sportlichen Wettkampf der neuen Saison auch im Ganzen beeinflusse und den Wettbewerb verfälsche."
Demnach sind Punktabzüge sehr wohl möglich und wir als Wiederholungstäter sind wahrscheinlich nicht mehr allzu weit entfernt davon, wenn unsere "Fans" so weitermachen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kubaner am 05.06.2025 um 20:02 Uhr bearbeitet
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-ffm-dfb-sportrecht-2-06O420-18-fair-play-fussball-punktabzug
"Denkbar erscheint ein Punktabzug im Kontext von Zuschauerausschreitungen danach nur in zwei Fällen: In Form einer echten Sanktion wäre dieser dann angemessen, wenn die Spieler selbst die Zuschauer zur Störung des Spiels anstiften. Hier läge die Verantwortlichkeit der Spieler auf der Hand.
Daneben ist ein Punktabzug wegen Zuschauerausschreitungen nur in Form eines Ausgleichs etwaiger durch die Ausschreitungen erlangter Vorteile denkbar. Diese Konstellation läge etwa dann vor, wenn durch tätliche Angriffe der Zuschauer ein oder mehrere Spieler einer Mannschaft während eines Spiels verletzungsbedingt ausfallen, das Spiel aber nicht zugleich abgebrochen wird, weil der Grund der Verletzungen nicht sofort aufklärbar ist. Hier gebietet es der Fair-Play-Gedanke, den durch die Ausschreitungen erlangten Vorteil, beispielsweise das Erzielen des Siegtreffers aufgrund verletzungsbedingter Überzahl, gegebenenfalls durch einen Punktabzug zu kompensieren."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-ffm-dfb-sportrecht-2-06O420-18-fair-play-fussball-punktabzug
"Denkbar erscheint ein Punktabzug im Kontext von Zuschauerausschreitungen danach nur in zwei Fällen: In Form einer echten Sanktion wäre dieser dann angemessen, wenn die Spieler selbst die Zuschauer zur Störung des Spiels anstiften. Hier läge die Verantwortlichkeit der Spieler auf der Hand.
Daneben ist ein Punktabzug wegen Zuschauerausschreitungen nur in Form eines Ausgleichs etwaiger durch die Ausschreitungen erlangter Vorteile denkbar. Diese Konstellation läge etwa dann vor, wenn durch tätliche Angriffe der Zuschauer ein oder mehrere Spieler einer Mannschaft während eines Spiels verletzungsbedingt ausfallen, das Spiel aber nicht zugleich abgebrochen wird, weil der Grund der Verletzungen nicht sofort aufklärbar ist. Hier gebietet es der Fair-Play-Gedanke, den durch die Ausschreitungen erlangten Vorteil, beispielsweise das Erzielen des Siegtreffers aufgrund verletzungsbedingter Überzahl, gegebenenfalls durch einen Punktabzug zu kompensieren."
Kann nicht rauslesen was die Bewährungsauflagen konkret sind.
Würde eine einzige Pyrofackel (ohne wurf) den teilausschluss bedeuten?
Würde eine einzige Pyrofackel (ohne wurf) den teilausschluss bedeuten?
Du zitierst hier lediglich die eigene Meinung des Verfassers und nichts anderes. Was hat das bitte für eine Aussagekraft zu dem Thema? Ich rede hier über die Begründung des Gerichts, welches das Urteil gefällt hat und nicht über irgendeinen Hansel, der seine eigene Meinung zu dem Thema hat.
Andere Juristen werden unter Umständen eine andere Meinung/Auffassung dazu haben, wann oder unter welchen Bedingungen ein Punktabzug herangezogen werden kann.
Andere Juristen werden unter Umständen eine andere Meinung/Auffassung dazu haben, wann oder unter welchen Bedingungen ein Punktabzug herangezogen werden kann.
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