| Geburtsdatum | 28.01.1993 |
|---|---|
| Alter | 33 |
| Nat. |
Vereinigte Staaten |
| Größe | 1,94m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | links |
| Akt. Verein | VSG Altglienicke |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 1 | 1 | - | ||
![]() | Regionalliga Nordost | 1 | 1 | - | |
John Brooks
01.07.2012 - 01:08 Uhr
08.10.2025 - 14:03 Uhr
Zitat von globolobo
Jup, und wie bei uns gilt auch Vertragsfreiheit.
Wer wirklich glaubt das ein Spieler nach 6 Wochen Verletzung vom max. Betrag des Krankengeld (ca. 3.900 €) lebt dem ist nicht mehr zu helfen. Das wird in jedem Profispielervertrag ganz sicher anders geregelt.
Die bekommen Ihr Geld vom Verein sehr wahrscheinlich ganz normal weiter. Ggf. mit Abschlägen.
Aber das wir für Brooks nichts mehr bezahlen ist an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Märchen.
Der Verein hat die Möglichkeit diese Zahlungen über eine Versicherung abzusichern. Aber ob jemand einen Spieler wie Brooks versichert? und wenn ja zu welchem Preis?
Zitat von Zelryz89
Natürlich wurde das meiste von der KV bezahlt. Wie bei uns gelten bei ihm auch die 6 Wochen.
Zitat von Dimi727
Wieso sollte er seinen Vertrag auflösen? Was bringt ihm das?
Für Hertha hoffe ich, dass das meiste Gehalt siet seiner Ankunft von der Krankenversicherung bezahlt wurde.
Alles sehr schade um ihn, habe mich sehr auf die Brooks Abwehrkante gefreut.
Wieso sollte er seinen Vertrag auflösen? Was bringt ihm das?
Für Hertha hoffe ich, dass das meiste Gehalt siet seiner Ankunft von der Krankenversicherung bezahlt wurde.
Alles sehr schade um ihn, habe mich sehr auf die Brooks Abwehrkante gefreut.
Natürlich wurde das meiste von der KV bezahlt. Wie bei uns gelten bei ihm auch die 6 Wochen.
Jup, und wie bei uns gilt auch Vertragsfreiheit.
Wer wirklich glaubt das ein Spieler nach 6 Wochen Verletzung vom max. Betrag des Krankengeld (ca. 3.900 €) lebt dem ist nicht mehr zu helfen. Das wird in jedem Profispielervertrag ganz sicher anders geregelt.
Die bekommen Ihr Geld vom Verein sehr wahrscheinlich ganz normal weiter. Ggf. mit Abschlägen.
Aber das wir für Brooks nichts mehr bezahlen ist an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Märchen.
Der Verein hat die Möglichkeit diese Zahlungen über eine Versicherung abzusichern. Aber ob jemand einen Spieler wie Brooks versichert? und wenn ja zu welchem Preis?
Profisportler werden doch sicherlich privat krankenversichert sein und dann hängt das ganz von deiner Versicherung ab, wie hoch das Krankentagegeld ist. Haben wir vielleicht jemanden hier, der sich damit besser auskennt?
08.10.2025 - 14:18 Uhr
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
08.10.2025 - 14:42 Uhr
Zitat von ZetMan
...
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
...
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
zwar OT aber ich glaube die Frage auf einer Pressekonferenz kann man sich sparen. Leitl wird die Frage nicht beantworten können. Höchstens wenn einer der Verantwortlichen um Weber, Huschen oder Görlich dabe ist, aber ob die sowas beantworten wollen...
08.10.2025 - 14:45 Uhr
Zitat von ZetMan
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
08.10.2025 - 15:15 Uhr
Zitat von globolobo
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von ZetMan
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
Ist schon so richtig, die VBG zahlt tatsächlich nur bis zu einer gesetzlichen Obergrenze. Die 3800 € kommen daher, dass der „versicherte Jahresarbeitsverdienst“ bei Profisportlern aktuell bei rund 82000 € liegt. Daraus ergeben sich etwa 80 % Verletztengeld, also grob diese von dir genannten 3800 € netto im Monat.
Die 80 %-Regel gilt zwar grundsätzlich für alle, aber eben nur bis zu dieser Grenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist nicht mehr abgedeckt. Bei Profis ist das also nur ein kleiner Teil ihres tatsächlichen Einkommens.
Und genau deshalb haben viele Spieler Zusatzversicherungen, um die Differenz auszugleichen. Gesetzlich verpflichtet ist der Verein nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung aber tatsächlich nicht mehr. Und das ist ja der entscheidende Punkt. Brooks mag bisher keinen sportlichen Mehrwert gehabt haben, auf der Kostenseite ist diese Verpflichtung allerdings tatsächlich kein großer Faktor.
08.10.2025 - 15:21 Uhr
Zitat von ZetMan
Ist schon so richtig, die VBG zahlt tatsächlich nur bis zu einer gesetzlichen Obergrenze. Die 3800 € kommen daher, dass der „versicherte Jahresarbeitsverdienst“ bei Profisportlern aktuell bei rund 82000 € liegt. Daraus ergeben sich etwa 80 % Verletztengeld, also grob diese von dir genannten 3800 € netto im Monat.
Die 80 %-Regel gilt zwar grundsätzlich für alle, aber eben nur bis zu dieser Grenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist nicht mehr abgedeckt. Bei Profis ist das also nur ein kleiner Teil ihres tatsächlichen Einkommens.
Und genau deshalb haben viele Spieler Zusatzversicherungen, um die Differenz auszugleichen. Gesetzlich verpflichtet ist der Verein nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung aber tatsächlich nicht mehr. Und das ist ja der entscheidende Punkt. Brooks mag bisher keinen sportlichen Mehrwert gehabt haben, auf der Kostenseite ist diese Verpflichtung allerdings tatsächlich kein großer Faktor.
Zitat von globolobo
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von ZetMan
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
Ist schon so richtig, die VBG zahlt tatsächlich nur bis zu einer gesetzlichen Obergrenze. Die 3800 € kommen daher, dass der „versicherte Jahresarbeitsverdienst“ bei Profisportlern aktuell bei rund 82000 € liegt. Daraus ergeben sich etwa 80 % Verletztengeld, also grob diese von dir genannten 3800 € netto im Monat.
Die 80 %-Regel gilt zwar grundsätzlich für alle, aber eben nur bis zu dieser Grenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist nicht mehr abgedeckt. Bei Profis ist das also nur ein kleiner Teil ihres tatsächlichen Einkommens.
Und genau deshalb haben viele Spieler Zusatzversicherungen, um die Differenz auszugleichen. Gesetzlich verpflichtet ist der Verein nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung aber tatsächlich nicht mehr. Und das ist ja der entscheidende Punkt. Brooks mag bisher keinen sportlichen Mehrwert gehabt haben, auf der Kostenseite ist diese Verpflichtung allerdings tatsächlich kein großer Faktor.
Der feine unterschied zwischen gesetzlich nicht verpflichtet aber ggf. vertraglich
08.10.2025 - 17:09 Uhr
Zitat von globolobo
Der feine unterschied zwischen gesetzlich nicht verpflichtet aber ggf. vertraglich
Zitat von ZetMan
Ist schon so richtig, die VBG zahlt tatsächlich nur bis zu einer gesetzlichen Obergrenze. Die 3800 € kommen daher, dass der „versicherte Jahresarbeitsverdienst“ bei Profisportlern aktuell bei rund 82000 € liegt. Daraus ergeben sich etwa 80 % Verletztengeld, also grob diese von dir genannten 3800 € netto im Monat.
Die 80 %-Regel gilt zwar grundsätzlich für alle, aber eben nur bis zu dieser Grenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist nicht mehr abgedeckt. Bei Profis ist das also nur ein kleiner Teil ihres tatsächlichen Einkommens.
Und genau deshalb haben viele Spieler Zusatzversicherungen, um die Differenz auszugleichen. Gesetzlich verpflichtet ist der Verein nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung aber tatsächlich nicht mehr. Und das ist ja der entscheidende Punkt. Brooks mag bisher keinen sportlichen Mehrwert gehabt haben, auf der Kostenseite ist diese Verpflichtung allerdings tatsächlich kein großer Faktor.
Zitat von globolobo
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von ZetMan
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
Ist schon so richtig, die VBG zahlt tatsächlich nur bis zu einer gesetzlichen Obergrenze. Die 3800 € kommen daher, dass der „versicherte Jahresarbeitsverdienst“ bei Profisportlern aktuell bei rund 82000 € liegt. Daraus ergeben sich etwa 80 % Verletztengeld, also grob diese von dir genannten 3800 € netto im Monat.
Die 80 %-Regel gilt zwar grundsätzlich für alle, aber eben nur bis zu dieser Grenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist nicht mehr abgedeckt. Bei Profis ist das also nur ein kleiner Teil ihres tatsächlichen Einkommens.
Und genau deshalb haben viele Spieler Zusatzversicherungen, um die Differenz auszugleichen. Gesetzlich verpflichtet ist der Verein nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung aber tatsächlich nicht mehr. Und das ist ja der entscheidende Punkt. Brooks mag bisher keinen sportlichen Mehrwert gehabt haben, auf der Kostenseite ist diese Verpflichtung allerdings tatsächlich kein großer Faktor.
Der feine unterschied zwischen gesetzlich nicht verpflichtet aber ggf. vertraglich

Theoretisch möglich, aber eher nicht die Regel.
08.10.2025 - 18:23 Uhr
Zitat von ZetMan
Theoretisch möglich, aber eher nicht die Regel.
Zitat von globolobo
Der feine unterschied zwischen gesetzlich nicht verpflichtet aber ggf. vertraglich
Zitat von ZetMan
Ist schon so richtig, die VBG zahlt tatsächlich nur bis zu einer gesetzlichen Obergrenze. Die 3800 € kommen daher, dass der „versicherte Jahresarbeitsverdienst“ bei Profisportlern aktuell bei rund 82000 € liegt. Daraus ergeben sich etwa 80 % Verletztengeld, also grob diese von dir genannten 3800 € netto im Monat.
Die 80 %-Regel gilt zwar grundsätzlich für alle, aber eben nur bis zu dieser Grenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist nicht mehr abgedeckt. Bei Profis ist das also nur ein kleiner Teil ihres tatsächlichen Einkommens.
Und genau deshalb haben viele Spieler Zusatzversicherungen, um die Differenz auszugleichen. Gesetzlich verpflichtet ist der Verein nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung aber tatsächlich nicht mehr. Und das ist ja der entscheidende Punkt. Brooks mag bisher keinen sportlichen Mehrwert gehabt haben, auf der Kostenseite ist diese Verpflichtung allerdings tatsächlich kein großer Faktor.
Zitat von globolobo
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von ZetMan
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Wenn sich ein Profifußballer schwer verletzt und länger ausfällt, muss der Verein nicht ewig weiter das Gehalt zahlen. Grundsätzlich läuft das so: In den ersten sechs Wochen nach der Verletzung bekommt der Spieler ganz normal sein volles Gehalt vom Verein weiter, das ist gesetzlich so geregelt. Danach endet die Pflicht des Vereins, und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) springt ein. Die VBG ist quasi die Unfallversicherung für Profisportler und zahlt ab der siebten Woche sogenanntes Verletztengeld. Das liegt bei etwa 80 % des Bruttogehalts, aber nie mehr als das, was der Spieler netto sonst bekommen würde.
Allerdings haben viele Profis in ihren Verträgen Sonderregelungen. Manche Vereine zahlen das volle Gehalt auch länger weiter und lassen sich einen Teil später von der VBG erstatten, das hängt also vom jeweiligen Vertrag ab. Wenn ein Spieler also schon seit 18 Monaten verletzt ist, bekommt er in der Regel längst kein volles Gehalt mehr vom Verein, sondern Verletztengeld über die VBG. Nur wenn im Vertrag etwas anderes steht, läuft die Zahlung weiter. Bleibt die Verletzung dauerhaft, kann es später sogar noch eine Rente von der VBG geben.
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Verein, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft, es sei denn, der Verein hat sich vertraglich verpflichtet, länger zu zahlen. Dazu haben wir hier natürlich aber erstmal keine Info. Wäre vielleicht mal was für die PK.
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, du scheinst tiefer drin zu stecken.
Die Leistung der VBG ist doch ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Eben bei diesen ca. 3.800 €
Zur Zahlung der differenz wären wir gesetzlich nicht verpflichtet.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Profisportler das in seinen Vertragsverhandlungen nicht absichert.
Ob der Verein das dann seinerseits extern versichert steht auf einem anderen Blatt.
Ist schon so richtig, die VBG zahlt tatsächlich nur bis zu einer gesetzlichen Obergrenze. Die 3800 € kommen daher, dass der „versicherte Jahresarbeitsverdienst“ bei Profisportlern aktuell bei rund 82000 € liegt. Daraus ergeben sich etwa 80 % Verletztengeld, also grob diese von dir genannten 3800 € netto im Monat.
Die 80 %-Regel gilt zwar grundsätzlich für alle, aber eben nur bis zu dieser Grenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, ist nicht mehr abgedeckt. Bei Profis ist das also nur ein kleiner Teil ihres tatsächlichen Einkommens.
Und genau deshalb haben viele Spieler Zusatzversicherungen, um die Differenz auszugleichen. Gesetzlich verpflichtet ist der Verein nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung aber tatsächlich nicht mehr. Und das ist ja der entscheidende Punkt. Brooks mag bisher keinen sportlichen Mehrwert gehabt haben, auf der Kostenseite ist diese Verpflichtung allerdings tatsächlich kein großer Faktor.
Der feine unterschied zwischen gesetzlich nicht verpflichtet aber ggf. vertraglich

Theoretisch möglich, aber eher nicht die Regel.
Ich weiß das ist ein Thema wo man viel und wild spekulieren kann, aber von einem kann man ausgehen, sowohl Spieler als auch Verein können und können/werden sich gegen solche Schäden absichern.
08.10.2025 - 18:51 Uhr
Laut Leitl hätte er heute ursprünglich spielen sollen, es sei aber kein größerer Rückschlag.
08.10.2025 - 19:08 Uhr
Zitat von Atzenfratze
Laut Leitl hätte er heute ursprünglich spielen sollen, es sei aber kein größerer Rückschlag.
Laut Leitl hätte er heute ursprünglich spielen sollen, es sei aber kein größerer Rückschlag.
Hoerte sich so an, als wenn Brooks selbst gesagt haette, dass er nicht kann/will/sollte.
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