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Ahmed Sassi
Geburtsdatum 24.09.1993
Alter 32
Nat. Tunesien  Tunesien
Größe k. A.
Vertrag bis -
Position Rechtes Mittelfeld
Fuß k. A.
Akt. Verein Karriereende

Leistungsdaten:

Ahmed Sassi [-]

07.07.2012 - 10:08 Uhr
Ahmed Sassi [-] |#91
01.11.2013 - 18:08 Uhr
Was meinst du?

•     •     •

"And this a typical Indian football problem. You get the chance, you hit the post and you don't score."
Ahmed Sassi [-] |#92
01.11.2013 - 22:57 Uhr
Ich kanns nicht erklären, aber so wie manche nach Grifo schreien, so halte ich unheimlich viel von Sassi. Wäre dafür ihn für Lau in der RR nach Sandhausen oder Karlsruhe zu verleihen mit Option auf eine ganze Runde, und danns chauen wie er sich macht.

•     •     •

Aus Tradition, keine Tradition.
Ahmed Sassi [-] |#93
01.11.2013 - 23:49 Uhr
Mit einem Satz:
Sassi war, ist, und bleibt eine Kaderleiche!!!
Die Frage muss sein: warum kam der nicht in TG 2.
Empfehlung: abhaken!!

•     •     •

"Wir waren tot, dann wieder da, dann wieder tot - und jetzt leben wir", Andy Beck
Ahmed Sassi [-] |#94
02.11.2013 - 13:32 Uhr
Zitat von Kuemmjen:
Nachdem Sassi jetzt einen Profivertrag hat, braucht er eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland - wie jeder, der arbeiten will. Die bekommt er auch - aber als Nicht-EU-Bürger (aus einem Staat ohne Abkommen) nur für Liga 1 und 2. Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung bekommt er nicht, würde er jedoch brauchen, um auch Regionalliga spielen zu dürfen. (...)



Du scheinst dich mit der Rechtsthematik gut auszukennen. Dieser Salat aus Abkommen, Gesetzen usw. ist für den Laien natürlich total irreführend.


Aber, Tunesien ist doch kein Land ohne Abkommen!!! Das Abkommen, das u.a. Tunesien mit europäischen Staaten hat, nennt sich Europa-Mittelmeer-Abkommen und wurde auch von Deutschland unterschrieben!

„Art. 64

(1) Jeder Mitgliedsstaat gewährt den Arbeitnehmern tunesischer Staatsangehörigkeit, die in seinem Hoheitsgebiet beschäftigt sind, eine Behandlung, die hinsichtlich der Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Benachteiligung gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen bewirkt.
(2) Abs. 1 gilt hinsichtlich der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für alle tunesischen Arbeitnehmer, die dazu berechtigt sind, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates eine befristete nichtselbständige Erwerbstätigkeit auszuüben.“

Vergleiche: #87

Nach deiner Argumentation wäre doch demnach eine allg. Arbeitsgenehmigung beantragbar..., womit Sassi dann auch in der U23 spielen dürfte.
Ahmed Sassi [-] |#95
02.11.2013 - 13:36 Uhr
Zitat von Levante-Fan:
Zitat von Kuemmjen:
Nachdem Sassi jetzt einen Profivertrag hat, braucht er eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland - wie jeder, der arbeiten will. Die bekommt er auch - aber als Nicht-EU-Bürger (aus einem Staat ohne Abkommen) nur für Liga 1 und 2. Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung bekommt er nicht, würde er jedoch brauchen, um auch Regionalliga spielen zu dürfen. (...)



Du scheinst dich mit der Rechtsthematik gut auszukennen. Dieser Salat aus Abkommen, Gesetzen usw. ist für den Laien natürlich total irreführend.


Aber, Tunesien ist doch kein Land ohne Abkommen!!! Das Abkommen, das u.a. Tunesien mit europäischen Staaten hat, nennt sich Europa-Mittelmeer-Abkommen und wurde auch von Deutschland unterschrieben!

„Art. 64

(1) Jeder Mitgliedsstaat gewährt den Arbeitnehmern tunesischer Staatsangehörigkeit, die in seinem Hoheitsgebiet beschäftigt sind, eine Behandlung, die hinsichtlich der Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Benachteiligung gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen bewirkt.
(2) Abs. 1 gilt hinsichtlich der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für alle tunesischen Arbeitnehmer, die dazu berechtigt sind, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates eine befristete nichtselbständige Erwerbstätigkeit auszuüben.“

Vergleiche: #87

Nach deiner Argumentation wäre doch demnach eine allg. Arbeitsgenehmigung beantragbar..., womit Sassi dann auch in der U23 spielen dürfte.


Im Absatz 2 steht ja, "die dazu berechtigt sind," und damit diese dazu berechtigt sind, benötigen diese eine Arbeitserlaubnis.

In dem von dir zitierten Paragraphen geht es um die Behandlung eines "Berchtigten"...

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„Je länger das Spiel dauert, desto weniger Zeit bleibt.“
Marcel Reif
Ahmed Sassi [-] |#96
02.11.2013 - 13:56 Uhr
Zitat von Gladi:
Absatz 2 steht ja, "die dazu berechtigt sind," und damit diese dazu berechtigt sind, benötigen diese eine Arbeitserlaubnis.

In dem von dir zitierten Paragraphen geht es um die Behandlung eines "Berchtigten"...


Gut! Und was begründet seine nicht-Berechtigung oder warum ist er kein Berechtigter?
Ahmed Sassi [-] |#97
02.11.2013 - 14:50 Uhr
Zitat von Levante-Fan:
Zitat von Gladi:
Absatz 2 steht ja, "die dazu berechtigt sind," und damit diese dazu berechtigt sind, benötigen diese eine Arbeitserlaubnis.

In dem von dir zitierten Paragraphen geht es um die Behandlung eines "Berchtigten"...


Gut! Und was begründet seine nicht-Berechtigung oder warum ist er kein Berechtigter?


Ich kann mich nur wiederholen, steht alles in Prüfung 1 (und nur in der):

http://m.bfv.de/cms/docs/Anlage_E_Auslaenderregelung.pdf

"Folgende Staatsangehörige bekommen i. d. R. eine Arbeitsberechtigung:"

Danach folgen die EU-Staaten und diverse privilegierte, hoch entwickelte Länder wie die USA, Kanada oder Norwegen, mit denen Abkommen geschlossen wurden. Diese Abkommen sind _weitaus_ umfassender und gewichtiger als das, welches zwischen Deutschland und Tunesien besteht.
Da Tunesien in dieser Aufzählung _nicht_ zu finden ist, ist wie gesagt alles was danach in Prüfung 2 steht, völlig irrelevant. Prüfung 2 befasst sich nicht mit der Arbeitsberechtigung. Genauso wenig wie das Europa-Mittelmeer-Abkommen in irgendeiner Weise eine Arbeitsberechtigung garantiert.

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"And this a typical Indian football problem. You get the chance, you hit the post and you don't score."
Ahmed Sassi [-] |#98
03.11.2013 - 12:57 Uhr
Zitat von Kuemmjen:
Nachdem Sassi jetzt einen Profivertrag hat, braucht er eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland - wie jeder, der arbeiten will. Die bekommt er auch - aber als Nicht-EU-Bürger (aus einem Staat ohne Abkommen) nur für Liga 1 und 2. Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung bekommt er nicht, würde er jedoch brauchen, um auch Regionalliga spielen zu dürfen.
(...)
Die Nicht-EU-Ausländer bekommen ihre Arbeitsgenehmigung als sog. "Spitzenkräfte", so wie z.B. Computerspezialisten aus Indien; die besetzen quasi die Positionen am Arbeitsmarkt, die nicht allein mit Deutschen und EU-Bürgern gefüllt werden können. Aber das gilt eben beim Fußball nur für die ersten zwei Ligen; darunter, sagt man, braucht man keine "Spitzenkräfte" mehr - da reichen die zahlreichen einheimischen (plus EU) Spieler.


Eine Arbeitsgenehmigung besitzt Sassi schon.
Simutenkov aus Russland hat auf Grundlage eines vergleichbaren Abkommens eine Gleichberechtigung in der EU bekommen. Danach war er genauso spielberechtigt wie ein spanischer Spieler.

Russland steht in Anlage E neben Tunesien.

Daraus ist zu schließen, dass Sassi auch seine Gleichberechtigung einklagen könnte.

oder

Er soll es mal in Spanien versuchen!
Ahmed Sassi [-] |#99
03.11.2013 - 13:38 Uhr
Zitat von Levante-Fan:
Simutenkov aus Russland hat auf Grundlage eines vergleichbaren Abkommens eine Gleichberechtigung in der EU bekommen.


Ja, ihm wurde eine Gleichberechtigung zugesprochen, _keine Arbeitserlaubnis_. Die hatte er bereits vorher. Somit drehte sich das gesamte Verfahren lediglich um die Frage, wie ein Spieler wie Simutenkov, der eine Spielberechtigung besitzt, behandelt wird. Als Nicht-EU-Ausländer oder als unbegrenzt einsetzbarer Spieler.

Zitat
Eine Arbeitsgenehmigung besitzt Sassi schon.


Nur für Liga 1 und 2.

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"And this a typical Indian football problem. You get the chance, you hit the post and you don't score."

Dieser Beitrag wurde zuletzt von vcr07 am 03.11.2013 um 13:41 Uhr bearbeitet
Ahmed Sassi [-] |#100
03.11.2013 - 14:13 Uhr
Zitat von vcr07:
Zitat von Levante-Fan:
Simutenkov aus Russland hat auf Grundlage eines vergleichbaren Abkommens eine Gleichberechtigung in der EU bekommen.


Ja, ihm wurde eine Gleichberechtigung zugesprochen, _keine Arbeitserlaubnis_. Die hatte er bereits vorher. Somit drehte sich das gesamte Verfahren lediglich um die Frage, wie ein Spieler wie Simutenkov, der eine Spielberechtigung besitzt, behandelt wird. Als Nicht-EU-Ausländer oder als unbegrenzt einsetzbarer Spieler.

Zitat
Eine Arbeitsgenehmigung besitzt Sassi schon.


Nur für Liga 1 und 2.



Hier nochmal der Link zur Falldarstellung Simutenkov...

http://sportrecht.org/cms/upload/02grundfreiheiten/01/ErlSimutenkov.pdf

... idem er als unbegrenzt einsetzbarer Spieler vom Europäischen Gerichtshof zugelassen wurde. Das Urteil ergab ein Diskriminierungsverbot von Arbeitnehmern aus Staaten mit einem EG-Abkommen. Genauso wie Russland oder Sassis Tunesien. Da spielt es keine Rolle wie entwickelt ein Staat ist.
Wenn Sassi eine Arbeitsgenehmigung für die 1. und 2.Liga bekommt, da er wie jeder andere Nicht-EU-Bürger als Spitzenkraft behandelt wird, dann wird das EG-Tunesien-Abkommen durch deutsches Arbeitsrecht ausgehebelt. Und, genau gegen diese Art von Aushebelung hat sich das EuGH damals ausgesprochen.
Ansonsten bestehe ja kein Unterschied in der Behandlung von Bürgern aus Ländern mit oder ohne EG-Abkommen :)
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